Kategorie Ausbildungsthemen

Hier finden Sie eine Übersicht über einige Kurzfristigen und Mittelfristigen Planungen zu den unterschiedlichen Bildungsbereichen.

Schwerpunkte einer Bedingungsanalyse

Schwerpunkte einer Bedingungsanalyse

Ziel einer Bedingungsanalyse ist die Klärung der individuellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für Bildungsangebote Die Bedingungsanalyse beeinflusst die Auswahl des Bildungsinhaltes, die Planung und das Vorgehen des Erziehers. Eine Bedingungsanalyse erfolgt nach drei Schwerpunkten: a) Analyse der Bedingungen der Gruppenmitglieder…

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Entwicklungspsychologie – Frühes Erwachsenenalter / mittleres Erwachsenenalter / spätes Erwachsenenalter

Diese Phase dauert vom 20 bis etwa 40 Lebensjahr an. Die wesentlichen Entwicklungsaufgaben in dieser Phase bestehen darin sich um seine Berufliche Zukunft zu kümmern, sie zu planen sowie sich beruflich zu etablieren. Die Familienplanung findet in dieser Phase statt und die Selbstständigkeit erreicht bis zum ende dieser Phase ihr Maximum. Mit etwa 30 oder 35 Jahren findet die erste "Korrektur" des eigenen Lebensstandards statt. Man weiß nun genau was man sich vom Leben wünscht, erhofft und man weiß wo man hin möchte.
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Entwicklungspsychologie – Frühe Kindheit

Die Frühe Kindheit dauert vom 18 Monat bis hin zum 6 Lebensjahr an. Die wesentlichen Schwerpunkte in dieser Phase sind das erlangen der Selbstständigkeit wie zum Beispiel das eigenhändige Stillen der Grundbedürfnisse (Toilettengang, Essen,...), den richtigen grammatikalischen Sprachumfang und das erreichen der Schulfähigkeit.
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Entwicklungspsychologie – Säuglingsalter

Das Säuglingsalter dauert von der Geburt bis hin zum 18 Monat an. Der wesentliche Schwerpunkt der Entwicklung liegt in dieser Zeit in der körperlichen Entwicklung. In den ersten 4 Wochen seines Lebens ist der Säugling ein reines Reflexwesen. Diese motorischen Reflexe sichern das überleben des Säuglings und bilden die Grundlage für die weitere motorische Entwicklung. Die Refle
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Aufsichtspflicht

Personen, denen Minderjährige oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes aufsichtsbedürftige Volljährige zur Erziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung, Begutachtung anvertraut worden sind haben für diese Personen die Verantwortung (geregelt im BGB).
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