Aufsichtspflicht
Personen, denen Minderjährige oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes aufsichtsbedürftige Volljährige zur Erziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung, Begutachtung anvertraut worden sind haben für diese Personen die Verantwortung (geregelt im BGB).
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