Berliner Eingewöhnungsmodell / Eingewöhnung

Schwerpunkte der Eingewöhnung:

  • regelmäßige Anwesenheit bzw. Begleitung eines Elternteils während der Eingewöhnung
  • Schrittweise eingewöhnen
  • Reduzierung der Belastungsfaktoren

> die während der Transition vom Kind bewältigt werden müssen

  • Vermeidung eines Wechsels der Bindungsperson
  • Nutzung von:
    • Probebesuchen
    • Erst- und Anmeldegesprächen
    • Aufnahmegesprächen
    • Hospitationen
    • Informationsschreiben
    • Elternabende
    • Rituale
    • Patenschaften andere Kinder
    • Spielnachmittage
    • usw.

Formen und Methoden der Eingewöhnung:

Eingewöhnung findet in folgenden Phasen statt:

  1. Kontaktphase
  2. Trennungsphase
  3. Stabilisierungsphase

Daran schließt sich ein Eingewöhnungsabschlussgespräch zur Reflexion der Eingewöhnung an.

Voraussetzungen der Eingewöhnung:

  • Fachkräfte verfügen über ausreichend Zeit und Fachwissen um das Kind zu begleiten und Entwicklungsprozesse zu dokumentieren
  • sie können weiteren Bezugspersonen vermittelt zu Seite stehen
  • eine hohe Personalkonstanz ist gesichert
  • Arbeit in kleinen Gruppen ist möglich
  • es sind Räume vorhanden die Aktivitäten und Spiel ermöglichen, aber gleichzeitig auch Ruhephasen gewährleisten
  • Eltern sollen sich angenommen und gern gesehen fühlen
  • Einrichtung sollte Eltern zum Verweilen einladen
  • Übergang wird mit den Eltern partnerschaftlich gestaltet
  • Eine zeitlich gestaffelte Aufnahme kann gewährleistet werden

Berliner Eingewöhnungsmodell in 5 Schritten:

Übersicht: Berliner Eingewöhnungsmodell in 5 Schritten

1. Informationsphase:

In dieser Phase findet das Aufnahmegespräch mit den Eltern in der Einrichtung statt. Beide Seiten lernen sich kennen. Die Eltern habe die Möglichkeit sich die Einrichtung genau anzuschauen genau wie die zukünftige Gruppe ihres Kindes.
Die Bedürfnisse des Kindes stehen bei diesem Kennenlernen im Vordergrund und es werden alle wichtigen Daten (Allergien, Vorlieben, Grunddaten…) ausgetauscht.

2. Dreitägige Grundphase:

Ein Elternteil (die Bezugsperson) kommt in dieser Phase für 2 bis 3 Stunden pro Tag mit dem Kind in die Einrichtung. Dies geschieht 3 Tage hintereinander. In dieser Zeit hat das Kind die Möglichkeit sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. Die Erzieherin nimmt über das Spielen ersten Kontakt zu dem Kind auf. In  dieser Phase ist die Bezugsperson des Kindes immer in der Nähe und stellt den sicheren Hafen für das Kind da. Es findet kein Trennungsversuch statt.

3. erster Trennungsversuch: 

An Tag 4 verlässt die Bezugsperson nach kurzer Eingewöhnungszeit den Raum. Bleibt aber in der Einrichtung und in unmittelbarer Nähe. Wichtg ist nur es darf kein Sichtkontakt zu dem Kind bestehen. Sobald das Kind die abwesenheit der Bezugsperson merkt ist es entscheident wie es weiter geht.
a) das Kind lässt sich schnell und gut von der Erzieherin ablenken / beruhigen oder
b) es ist schlecht bis gar nicht zu beruhigen
Wenn Variante (a) eintritt kann man mit dem nächsten Schritt der Eingewöhnung fortfahren und es wird eine kurze Eingewöhnung. Tritt Variante (b) ein sollte die Trennung nicht unnötig lang gestaltet werden und es wird zu einer längeren Eingewöhnung kommen. Sprich wir verbleiben in der Grundphase für weitere 3 Tage. Ein erneuter Trennungsversuch findet frühstens an Tag 7 Statt.

4. Stabilisierungsphase: 

Diese Phase dauert 2-3 Tage. Die Trennungszeiten werden jetzt immer weiter ausgedehnt. Der Erzieher übernimmt jetzt im Beisein der Eltern schon die ersten Pflegerischen Tätigkeiten. Erste Schlafversuche werden versucht. Hierbei ist es wichtig das das Kind in der ersten Zeit beim wach werden immer sofort die Bezugsperson sieht.

5. Schlussphase:

Jetzt ist die Bezugsperson nicht mehr in der Einrichtung (dennoch immer erreichbar) und das Kind wird nun nach und nach fest in den Gruppenalltag integriert.

Für die Eingewöhnung sollte man sich zwischen 2 bis 4 Wochen je nach Kind einplanen.

Gelungene Eingewöhnung:

Übergang ist gelungen, wenn Kinder:

  • sich in Einrichtung wohlfühlen und dies auch zum Ausdruck bringen
  • sozial integriert sind
  • die Bildungsangebote für sich nutzen können und neue Kompetenzen in Bereichen erworben haben, die sie in die Lage versetzen, an sie gestellte Anforderungen zu bewältigen

Quellen

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